Pechhaltiger Straßenaufbruch enthält größere Mengen polyzyk-lische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK besitzen gesundheitsschädliche Eigenschaften, sie können nachweislich krebserzeugend sein. Der Eintrag von PAK in das Grundwasser oder in den Boden muss deshalb unbedingt vermieden werden.
In Bayern ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern ein Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch bei der Anlage von befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (z. B. Parkplätze, Lagerflächen) sowie bei sonstigen Verkehrsflächen (z. B. Flugplätze, Hafenbereiche, Güterverkehrszentren), also auch im privaten Bereich, zulässig.
Wir haben die Staatsregierung deshalb aufgefordert, den Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch (PAK-Gehalt > 25 mg/kg) in Bayern sowohl in öffentlichen als auch in privaten Flächen zu beenden.
Antrag: Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch in Bayern beenden
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