Fischotter: Förderungen und Ausgleichszahlungen für Teichwirt*innen deutlich erhöhen

Grüne stellen Antrag im Landtag
In einem Antrag, der am 08.12.2022 im Landwirtschaftsausschuss des Landtags behandelt wird, fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Erhöhung der Förderung für Fischotter-Schutzzäune und die Erhöhung der Ausgleichzahlungen für Fischotterschäden auf jeweils 100 Prozent. Gleichzeitig sollen auch kleinere und nichtgewerbliche Teichwirt*innen die Förderungen und die Ausgleichzahlungen erhalten.

Christian Hierneis, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen und Antragsteller: „Die aus Artenschutzgründen erfreuliche Rückkehr des Fischotters bereitet der bayerischen Teichwirtschaft gleichzeitig große Probleme. Es gibt Verluste an Fischen bis zu über 80 Prozent in den Teichen. Das kann zur Aufgabe der Teichbewirtschaftung führen – erste Stilllegungen gab es bereits. Das wollen wir verhindern, denn die Teichwirtschaft mit ihrer einzigartigen Kulturlandschaft gehört zu Bayern und muss erhalten
werden. Sie sorgt für große Artenvielfalt, aber auch für Wasserrückhalt in der Fläche, also eine blaue Infrastruktur. Sie ist zurecht von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe erklärt worden. Und natürlich produziert sie regionale Lebensmittel, die aus ökologischer Sicht hundertmal besser sind als Fisch aus den bald leergefischten Weltmeeren.“

Die Unterstützung der Teichwirtschaft kann auf zwei Ebenen erfolgen: Zum einen durch ein regionales Bestandsmanagement des Fischotters, dem vermutlich noch ein Pilotprojekt vorauszugehen hat. Dies kann jedoch erst nach Abschluss des aktuell vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahrens erfolgen. Ein Bestandsmanagement beinhaltet die Entnahme von Fischottern, wobei Entnahme nicht nur Abschuss bedeutet, sondern ausdrücklich die Umsiedlung von Fischottern einschließt.
Zum zweiten muss der Teichwirtschaft finanziell direkt bei der Vermeidung von Fischotterschäden und beim Ausgleich von bereits entstandenen Fischotterschäden geholfen werden. Dies beinhaltet der gestellte Antrag. Denn auch wenn es zu einem regionalen Bestandsmanagement kommt, kann es immer noch zu Schäden kommen.

Christian Hierneis: „Es kann nicht sein, dass sich die Staatsregierung öffentlich zur Teichwirtschaft in Bayern bekennt, gleichzeitig jedoch viel zu wenig finanzielle Unterstützung leistet. Zäune sind nicht überall möglich, aber wer einen Zaun bauen will, muss die Kosten voll ersetzt bekommen. Die Schäden müssen voll ausgeglichen werden, wie das in anderen Fällen (Wolf) auch möglich und gut ist. Fischotterschäden betreffen zudem nicht nur große gewerblich genutzte Teiche, sondern alle, auch die nebengewerblich oder hobbymäßig betriebenen Teiche. Deshalb wollen wir den Schadensausgleich auch auf diese Teiche erweitern. Jeder Teich, der aufgegeben wird, ist einer zu viel.
Wenn der Staatsregierung die Teichwirtschaft etwas wert ist, sollte sie unserem Antrag zustimmen. Sollte sie den Antrag aus rein ideologischen Gründen mit allerlei Begründungen ablehnen, hoffen wir trotzdem, dass dieser Antrag ein Anstoß für die Staatsregierung ist und dazu beiträgt, der Teichwirtschaft jetzt endlich besser unter die Arme zu greifen. Auch wenn die Staatsregierung dann behauptet, es wäre ihre Idee
gewesen – aber das Ziel wäre erreicht.“

Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements

Hintergrund:
Einer aktuellen Studie zufolge gibt es in Niederbayern und der Oberpfalz ca. 650 Fischotter.

Bewirtschaftete Teiche und Teichflächen in Bayern
Oberbayern:
4.644 Teiche, 1.886 Teichflächen in ha
Niederbayern:
1.113, 446
Oberpfalz:
15.813, 6.623
Mittelfranken:
10.725, 4.485
Oberfranken:
14.110, 3.354
Unterfranken:
1.059, 465
Bayern gesamt:
48.866, 18.116
Quelle: Schriftliche Anfrage „Situation der Aquakultur in Bayern“ (Drs. 18/6591)

 


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