Landtags-Grüne fordern konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen
Der Fraktionschef der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, fordert anlässlich der Studie des LBV* zum Zustand der Ausgleichsflächen in Bayern, eine konsequentere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben: „Der Landesbund für Vogelschutz hat erneut großartige Arbeit geleistet. Eine Arbeit, für die eigentlich die Bayerische Staatsregierung zuständig ist, denn das Naturschutzgesetz schreibt bei unvermeidbaren Eingriffen in die Natur einen Ersatz oder Ausgleich vor. Der Gesetzgeber muss deshalb auch für den Vollzug Sorge tragen. Seit Jahren fordern wir Grüne eine konsequente Umsetzung und Kontrolle dieser Flächen und die vollständige Meldung an das Kataster. Die Studie des LBV verdeutlicht erneut, dass die Motivation der Regierung, diesen Missstand zu beenden, gering ist.“
Die Studie des LBV hatte ergeben, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen nur die Hälfte naturschutzfachlich umgesetzt wurde. Ludwig Hartmann fordert: „Wir müssen die Ausgleichsflächen zu einer Erfolgsgeschichte machen. Das Potential ist enorm, sie könnten einen großen Beitrag zum Schutz und Erhalt das Artenvielfalt leisten.“
Zudem fordern die Landtags-Grünen, die Kompensationsverordnungen an die spezifischen innerstädtischen Bedingungen, Möglichkeiten und Erfordernissen anzupassen. Ludwig Hartmann sieht die Kommunen in der Pflicht: „Auch wenn die Maßnahmen zum Erhalt von Grün in den Städten aufwändiger sind als die Verlagerung in Außenbereiche, können sie nur in den Zentren Wirkungen für Klimaabmilderung und Artenvielfalt entfalten. Zudem dürfen nicht alle Ausgleichsflächen zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Alle müssen ihren Beitrag leisten.“
Der umweltpolitische Sprecher, Christian Hierneis, ergänzt: „Grundsätzlich müssen wir Naturzerstörung durch Flächenversiegelung verhindern. Die Forderungen des LBV, Meldung der Flächen, Nachweispflicht und mehr Personal tragen wir vollumfänglich mit. Ein echter Ausgleich würde bedeuten, für jeden neu versiegelten Quadratmeter wieder einen Quadratmeter zu entsiegeln. Wenn das aber schon nicht funktioniert, müssen wir umso mehr darauf achten, dass die Ausgleichsflächen umgesetzt und für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar in das Ökoflächenkataster eingetragen werden. Ausgleichsflächen sind kein Alibi sondern Pflicht!“.
*Studie des LBV: https://www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/ausgleichsflaechen
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