Neuigkeiten aus dem Bayerischen Landtag

Liebe Leser*innen,

ein ereignisreiches und bewegtes Jahr 2021 geht zu Ende. Auch wenn gefühlt die Corona-Pandemie weiterhin für uns alle das ganze Jahr bestimmt hat, habe ich natürlich auch vielen weiteren Themen Platz in meiner parlamentarischen Arbeit geschaffen. Unsere Lebensgrundlagen erhalten, Wasser schützen oder Tiere tiergerecht leben lassen: Um all das und mehr habe ich mich dieses Jahr in meiner parlamentarischen Arbeit gekümmert. Einen guten Überblick dazu findet Ihr und finden Sie auf meiner Website unter: www.christian-hierneis.de

Gerne möchte ich ein paar zentrale Themen für diesen Newsletter rausgreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Jahr den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise stattgegeben. Doch das Urteil reicht weit darüber hinaus und ist wegweisend für den Schutz aller unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Was genau das bedeutet, darüber will ich Euch und Ihnen auch hier in diesem Newsletter berichten.

Und auf ein weiteres politisches Thema habe ich dieses Jahr einen großen Schwerpunkt gelegt. Im November habe ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen der Grünen Landtagsfraktion unseren Grünen Wasserkongress veranstaltet. Namhafte Expert*innen haben mit uns darüber gesprochen, wie wir Wasser effektiv schützen, Schwammlandschaften renaturieren und Kommunen nach dem Schwammstadtprinzip umbauen können. Den Link zur Podiumsdiskussion und den Statements findet Ihr und finden Sie in diesem Newsletter.

Passend dazu hat sich im September bei unserer Herbstklausur der Grünen Landtagsfraktion alles um Wald, Wasser und Moore gedreht. Zu unserer wertvollsten Ressource Wasser habe ich dafür ein Positionspapier erarbeitet. Mehr dazu hier in meinem Newsletter.

Weitere Infos zu meiner Arbeit finden Sie/findet Ihr auch jederzeit hier:
www.christian-hierneis.de, https://www.facebook.com/christian.hierneis oder @christianhierneis

Ich wünsche Ihnen und Euch erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr2022!

Herzliche Grüße


Christian Hierneis

 

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz

Der so genannte „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22.03.2021 war ein Signal, ein Weckruf und gleichzeitig eine Stärkung unserer seit Langem vorgetragenen Grünen Positionen.

Das BVerfG stellt fest, dass der Staat die Menschen vor jeglichen negativen Umweltbelastungen zu schützen hat. Das gilt nicht nur heute, sondern auch im Hinblick auf zukünftige Generationen. Dazu – und darum geht es in diesem Beschluss – gehört der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum vor dem Klimawandel selbst und vor seinen heute bereits nicht mehr vermeidbaren Auswirkungen. Die CO2-Emissionen müssen deutlich schneller reduziert werden, um zukünftige Generationen nicht stärker zu belasten als die heutigen Generationen. Das vom BVerfG hier klar postulierte staatliche Ziel der so bald wie möglich herzustellenden Klimaneutralität wird in allen Abwägungsprozessen staatlicher, aber auch aller privatwirtschaftlicher Planungen ein immer stärkeres Gewicht erhalten müssen. Nicht klimaneutrale Vorhaben werden mittelfristig schwerer oder gar nicht mehr durchsetzbar sein. Die für die Klimaneutralität notwendige Transformation, z.B. in den Bereichen Produktion oder Infrastruktur, muss auf allen Ebenen eingeleitet werden. Es ist ebenso staatliche Pflicht, den Gefahren durch den Klimawandel durch Anpassungsmaßnahmen zu begegnen. Ausdrücklich nennt das BVerfG Frischluftschneisen, Grünanlagen, Reduzierung von Bebauung, Entsiegelung oder Wiederaufforstung.

Der Beschluss hat auch Auswirkungen auf kommunale Entscheidungen, z.B. in der Bauleitplanung. Alle planerischen Entscheidungen, also auch der Kommunen, sind zunehmend am Ziel der Klimaneutralität auszurichten. Negative Auswirkungen des Klimawandels sind durch Anpassungsmaßnahmen zu verhindern. Es ist dringend geboten, dass wir diesen Beschluss in unsere Kommunalparlamente tragen und bei Entscheidungen den BVerfG-Beschluss berücksichtigen. Es ist in unserem Sinne: Ein „Weiter so“ wie bisher ist in vielen Bereichen nicht mehr möglich. Der Beschluss wird neue Klagemöglichkeiten eröffnen, da sind sich alle Jurist*innen, die sich mit dem Beschluss befassen, einig. Umweltverbände wie der BUND Naturschutz haben nun eine neue Grundlage für ihre Klagen.

Ein Beispiel: So besteht schon jetzt Einigkeit darüber, dass die geplante Rodung des Bannwaldes Forst Kasten für Kiesabbau im Süden von München juristisch verhindert werden kann. Denn der Forst Kasten mildert als Kaltluftentstehungsgebiet und Frischluftschneise die Folgen des Klimawandels (zunehmende Hitze in der dicht bebauten Stadt München) ab. Eine Rodung würde also die Folgen des Klimawandels in München verstärken und damit dem Grundrecht auf Klimaschutz bzw. dem Grundrecht auf Schutz vor den Folgen des Klimawandels widersprechen. Zudem wäre die Klimabilanz negativ, also wäre keine Klimaneutralität gegeben.

Und noch ein Beispiel: Nach einem kürzlich erstellten Gutachten ist der gesamte Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig, da er weder eine Klimabilanz aller seiner Vorhaben aufgestellt hat noch sich am Gebot der Klimaneutralität orientiert hat.
Die gesamte Dimension des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ist noch nicht absehbar. Sicher ist, dass er wegweisend und absolut in unserem Sinne ist. Und im Sinne der Menschen.

Grüner Wasserkongress – Erhalten, was uns erhält

Wasser nachhaltig nutzen, Kommunen an die Klimafolgen anpassen, Menschen und Natur mit Schwammlandschaften schützen: Die aktuellen Problemlagen und Herausforderungen dazu sind groß, doch gibt es gute Konzepte und Lösungsstrategien. Darüber habe ich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleg*innen Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger und Patrick Friedl im November bei unserem Grünen Wasserkongress im Landtag gesprochen. Zu Gast waren die namhaften Expert*innen Prof. Dr. Annette Menzel, TU München, Dr. Darla Nickel, Leiterin Berliner Regenwasseragentur, und Prof. Dr. Alois Heißenhuber, TU München.

Hier findet Ihr und Sie die Podiumsdiskussion zum Nachschauen

Hier geht es zu den Zusammenfassungen der Workshops

Und unsere Statements zu unserer wichtigsten Ressource Wasser

Positionspapier: Wasser – Erhalten, was uns erhält

Die dreitägige Herbstklausur unserer Fraktion fand in diesem Jahr Ende September in Fürth statt. Sie stand unter dem Motto „Unser Wald – unser Wasser – unser Leben“. Thematische Schwerpunkte waren die Zukunft des Waldes, der Schutz der Moore und der Schutz unseres Grundwassers. Zu den einzelnen Programmpunkten hatten wir Expert*innen eingeladen und Konzept- und Positionspapiere verfasst, die auf der Klausur diskutiert und verabschiedet wurden.

Das Positionspapier „Unser Wasser – Erhalten was uns erhält“ (dieser erste Teil ist zum Grundwasser – ein umfassendes Wasserpapier entsteht gerade) habe ich geschrieben. Das Thema liegt mir seit langem am Herzen. Die Qualität des Grund- und Trinkwassers in Bayern lässt seit Jahrzehnten zu wünschen übrig. Schon vor über zwanzig Jahren hat die EU in der Wasserrahmenrichtlinie verlangt, dass es bis 2015 in einen „Guten Zustand“ zu bringen ist. Das Ziel hat Bayern bei Weitem verfehlt. Jetzt soll es bis 2027 erreicht werden. Zweifel sind angebracht, denn der Zustand hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert, wie das Landesamt für Umwelt in Untersuchungen einräumen musste. Die Gründe liegen in den nach wie vor viel zu hohen Belastungen des Wassers mit Nitrat, Pestiziden und weiteren giftigen Stoffen. In sechs der sieben Regierungsbezirke betrugen die Nitrat-Spitzenwerte mehr als das Doppelte des Grenzwerts von 50 mg/l, nicht selten lagen sie bei fast dem Dreifachen. Nicht viel besser sieht es bei den Pestiziden aus. In allen Regierungsbezirken konnte sogar das längst verbotene Herbizid Atrazin und sein Abbauprodukt nachgewiesen werden.

Verschärft wird die Grundwasserproblematik durch die seit einigen Jahren sinkenden Wasserstände. Sie werden verursacht durch zunehmende Trockenperioden, die Versiegelung von Böden, die Bewässerung der Landwirtschaft in Trockenzeiten und die Verschwendung kostbaren Trinkwassers für z.B. Toilettenspülungen und Bewässerungen.
Der Schutz des Grund- und Trinkwassers ist Aufgabe des Staats. Ihr wird der Freistaat bisher nur ungenügend gerecht. Ob fehlende Kontrollen im Rahmen der Düngeverordnung, die großzügige Zulassung von giftigen Pflanzenschutzmitteln, die geringe Ausweisung von Wasserschutzgebieten und der Verzicht auf ein Wasserentnahmegeld, um nur einige Punkte zu nennen – die Liste der Defizite ist lang.
Ein Umdenken ist dringend notwendig. Die Anstrengungen zum Schutz des Wassers müssen intensiviert und erforderliche Maßnahmen schnell umgesetzt werden. In meinem Positionspapier habe ich dazu konkrete Vorschläge unterbreitet. Sie/Ihr können/könnt es hier nachlesen.
Weitere Papiere, die auf der Fraktionsklausur beschlossen wurden:

Positionspapier Wald der Zukunft

Konzeptpapier Unser Moor

 

 

 

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