Gericht: Wolf darf nicht geschossen werden

Süddeutsche Zeitung: Die Landtagsgrünen begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, derzufolge der Chiemgauer Wolf nicht abgeschossen werden darf. Christian Hierneis: Es ist „völlig kurz gedacht, einen Wolf abzuschießen, wenn die Weidetiere nicht besser geschützt werden“. Stattdessen fordert er eine „flächendeckende Finanzierung der Schutzmaßnahmen und Hereinnahme der Behirtung in die Förderung.“

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